ADSp 2017: Neuregelungen ab Januar vereinbart

Zum 01. Januar 2017 ändern sich die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), die der Fachverband zur unverbindlichen Anwendung empfiehlt. In Zukunft sollen Fehlkalkulationen bestraft werden, Standgelder werden neu geregelt. Haftungsbegrenzungen sollen verbessert werden.

Eine gemeinsame Empfehlung der Verbände

Die Veröffentlichung war in der Branche mit Spannung erwartet worden. Das Warten der Speditions- und Transportdienstleister und der Verlader hat nun ein Ende, die zum Teil belasteten Geschäftsbeziehungen sollten jetzt wieder stabil laufen. Die Einigung der Experten fand auf einem erfreulich hohen Niveau statt. Der Frachtführerverband BGL hat in der aktuellen Diskussion eine sehr aktive Rolle eingenommen, die von ihm vorgeschlagenen Vertragsbedingungen VBGL erweisen sich als praxistauglich und durchdacht. So konnte für das Speditionstagesgeschäft und den bisher nicht zufriedenstellenden Haftungs- und Versicherungsbedingungen eine gemeinsame Basis gefunden werden. Hätte man die Praktiker von Anfang an eingebunden, wären die Gespräche effektiver und harmonischer abgelaufen, kritisieren Experten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Verladerverbände und des Speditionsverbands werden unter anderem vom führenden Verband der Industrie (BDI) sowie vom Verband für Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen (BGA) und vom Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) mitgetragen.

Fehlkalkulation soll bestraft werden

Für die Neuregelungen des Standgelds wurden die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehr, den Speditions- und den Logistikverkehr angewandt. Sofern für die Gestellung eines Fahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen ein Zeitpunkt oder ein bestimmtes Zeitfenster festgelegt, wird die Lade- oder Entladezeit bei allen Komplettladungen pauschal mit höchstens zwei Stunden für die Ver- und Entladung angesetzt. Die Kalkulation wird ohne Berücksichtigung der zu ladenden Sendungen erstellt. Wenn das Fahrzeug ein niedrigeres Gesamtgewicht hat, sind die Zeiten angemessen zu reduzieren. Wurden die Lade- oder Entladezeit vertraglich überschritten oder hat der Spediteur die Überschreitung nicht zu verantworten, fällt dafür ein entsprechendes Standgeld an. Mit der Vergütung sind alle Kosten für die Beförderung und die Lagerung gezahlt, und auch alle nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen sind dadurch abgegolten. Nachforderungen können nicht separat eingefordert werden. Von dieser Regelung kann abgewichen werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Kalkulationsfehler werden dem Kalkulierenden angelastet. Dies ist eine große Änderung im Vergleich zu bisherigen Verabredungen.

Neuregelung der Haftungen

Das Haftungsniveau hat sich verglichen mit den Spediteurbedingungen von 2003 als die letzte gemeinsame Fassung der Verbände deutlich erhöht. In den schadensträchtigen Bereichen fand zum Teil eine Verdopplung des Haftungsniveaus Anwendung. Gegenüber den ADSp 2016 wurde eine deutliche Maximierung der Haftung durchgesetzt. Experten erwarten allerdings, dass sich die Versicherungsprämien für Speditionen erhöhen, weil der Schadens- und Versicherungsaufwand für die Versicherungsgesellschaften tendenziell steigt. Für Güterschäden haften Spediteure weiterhin für jedes Kilogramm mit einem Sonderziehungsrecht von 8,33, z.Z. 10,45 Euro. Für den Auftraggeber entsteht eine begrenzte Haftung auf 200.000 Euro pro Schaden, sofern ein Schaden aus falschen Angaben oder nicht ausreichender Verpackung entsteht.

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    Bildquelle: EuroGUS e.K. Internationale Spedition/ www.eurogus.de