Carnet TIR Russland – Export Lieferung nach Russland, Kasachstan & Belarus

Carnet TIR Russland – Export Lieferung nach Russland, Kasachstan und Belarus

Transporte nach GUS Staaten über Russland wieder unter vereinfachten Bedingungen

30.06.2015 Der Streit zwischen der russischen Zollbehörde FCS und der ASMAP konnte in buchstäblich letzter Sekunde beigelegt werden. Damit ist es bis zum 30. November 2015 möglich, das Carnet TIR-Verfahren für Lieferungen nach Russland und für den Export nach Russland anzuwenden. Veröffentlicht wurde diese Meldung nun von der Internationalen Road Transport Union (IRU). Hintergrund der Streitigkeit war die Forderung Russlands nach weiteren Sicherheiten für Lieferungen nach Kasachstan und Lieferungen nach Belarus, GUS. Damit allerdings wurde jeder Export nach Kasachstan und jeder Export nach Belarus, GUS erheblich erschwert. In der jüngeren Vergangenheit hatte der russische Zoll für den Transport nach Russland oder für den Transport nach Kasachstan und den Transport nach Belarus, GUS sogar die Anwendung des TIR-Carnets für widerrechtlich erklärt und von den lokalen Anbietern zusätzliche Zollgarantien gefordert. Diese Problematik sollte angesichts der neuen Einigkeit vorerst der Vergangenheit angehören.

Export nach Russland, Export nach Kasachstan

Für deutsche Firmen mit einem hohen Anteil von Lieferungen nach Russland oder Lieferungen nach Kasachstan dürfte jetzt erst einmal Ruhe einkehren im Ablauf ihrer täglichen Transportroutine. Die Lockerung der Transportbedingungen wurde auch vom ASMAP, dem Verband der international agierenden Spediteure aus Russland, bestätigt. Die zum 30. Juni geplante Kündigung der Garantieabkommen nach Carnet TIR mit dem Verband wurde danach zurückgenommen. Somit sei das bisherige Abkommen zwischen dem Zoll und der ASMAP aus dem Jahr 2004 für den Export nach Russland und den Export nach Kasachstan wieder anwendbar. Die Vereinbarung sieht vor, dass das Carnet TIR auf dem gesamten Gebiet der Russischen Föderation gültig ist. Der ASMAP spricht darin eine Bürgschaft aus, nach der internationale Lieferungen in verblombter Form durchgeführt werden und am Zielort in den lokalen Zollämtern verzollt werden. Jeder Export nach Belarus, GUS und jeder Transport nach Russland wird damit ebenso wie der Transport nach Kasachstan erheblich effektiver.

ASMAP und Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft

Obwohl für die beteiligten Logistikunternehmen vor allem das Endergebnis zählt, dürften die Hintergründe der erzielten Einigung besonders interessant war. Offenbar konnte die Auseinandersetzung zwischen den lokalen Zollbehörden und dem ASMAP nämlich erst auf die Intervention von Seiten Kasachstans aus beigelegt werden. Das Land hatte Protest eingelegt, weil Russland offenbar die Regeln der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft missachtet hatte.

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    Bildquelle: EuroGUS e.K. Internationale Spedition/ www.eurogus.de